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Ab dem 4. Mai 2020 dürfen die Thüringer Jugendkunstschulen ihren Betrieb eingeschränkt wieder aufnehmen. Wir freuen uns sehr, dass wir wieder für unsere jungen Kreativen dasein dürfen. Diese Hygiene-Richtlinien gelten ab sofort:
Zuvor:
Die durch das Corona-Virus ausgelöste Pandemie macht es notwendig, dass wir gemeinsam intensiver unsere Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen der Mitglieder der LAG Jugendkunstschulen Thüringen e.V. betrachten und in Vorbereitung auf eine schrittweise Öffnung der Schulen ergänzen.
Die hier aufgeführten Maßnahmen sind vom Vorstand erarbeitet und gelten bis auf weiteres in allen Mitglieds-Einrichtungen im Rahmen des Kursbetriebes.
Als Grundlage dieser Hygiene-Richtlinien gelten die Regelungen laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) ebenso wie die Anordnungen der Thüringer Ministerien. Diese Richtlinie ist lediglich als Ergänzung zu den Vorschriften der jeweils zuständigen Gesundheitsämter zu verstehen und setzt diese nicht außer Kraft.
Persönliche Hygiene:
Das Corona-Virus ist von Mensch zu Mensch durch Tröpfchen übertragbar. Daher ist es notwendig, eine strenge persönliche Hygiene zu befolgen, wenn ein eingeschränkter Schulbetrieb angeboten wird:
Raumhygiene:
Wegeführung:
Meldepflicht:
Die Jugendkunstschulleitungen sind für die Einhaltung der Hygiene-Richtlinien verantwortlich. Sie gelten bis auf weiteres in allen Häusern, die einen Kursbetrieb im Sinne der Angebote der Jugendkunstschulen Thüringen anbieten und Mitglied der LAG Jugendkunstschulen Thüringen e.V. sind.
Erfurt, Nordhausen, Gera, den 21. April 2020
Gez. Der Vorstand
(Andreas Jäckel, Martina Degenhart, Alexander Neugebauer)