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21/04/2020

Unsere Hygiene-Richtlinien

Ab dem 4. Mai 2020 dürfen die Thüringer Jugendkunstschulen ihren Betrieb eingeschränkt wieder aufnehmen. Wir freuen uns sehr, dass wir wieder für unsere jungen Kreativen dasein dürfen. Diese Hygiene-Richtlinien gelten ab sofort:

Zuvor:
Die durch das Corona-Virus ausgelöste Pandemie macht es notwendig, dass wir gemeinsam intensiver unsere Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen der Mitglieder der LAG Jugendkunstschulen Thüringen e.V. betrachten und in Vorbereitung auf eine schrittweise Öffnung der Schulen ergänzen.

Die hier aufgeführten Maßnahmen sind vom Vorstand erarbeitet und gelten bis auf weiteres in allen Mitglieds-Einrichtungen im Rahmen des Kursbetriebes.

Als Grundlage dieser Hygiene-Richtlinien gelten die Regelungen laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) ebenso wie die Anordnungen der Thüringer Ministerien. Diese Richtlinie ist lediglich als Ergänzung zu den Vorschriften der jeweils zuständigen Gesundheitsämter zu verstehen und setzt diese nicht außer Kraft.

Persönliche Hygiene:

Das Corona-Virus ist von Mensch zu Mensch durch Tröpfchen übertragbar. Daher ist es notwendig, eine strenge persönliche Hygiene zu befolgen, wenn ein eingeschränkter Schulbetrieb angeboten wird:

  • Bei Krankheitsanzeichen (Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Hals- und/oder Gliederschmerzen) ist das Betreten der Jugendkunstschulen nicht gestattet.
  • Der Mindestabstand von 1,50m ist in jedem Fall einzuhalten.
  • Gründliche Händehygiene (z.B. nach dem Naseputzen), nach der Benutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel, Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen etc. ist durch gründliches Händewaschen (etwa 30 Sekunden mit warmem Wasser und Seife) oder sachgerechte Händedesinfektion zu gewährleisten.
  • Türgriffe, Treppenläufe etc. möglichst nicht mit den Händen berühren, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, das heißt, nicht an Mund, Augen und Nase fassen. Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  • Kleine Verletzungen und Wunden sind sicher zu verbinden. Bei notwendigen Erste-Hilfe-Einsätzen während eines Kurses sind vom Behandelnden Schutzhandschuhe zu tragen.
  • Husten- und Niesetikette (in die Armbeuge) dringend beachten.
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist ein mögliches Präventionsmittel, wird geraten aber in geschlossenen Räumen nicht vorgeschrieben. Auch geschützt mit einem Mund-Nasen-Schutz ist der Mindestabstand von 1,50m dringend einzuhalten!
  • Personal und Teilnehmenden, die unter einer oder mehreren Vorerkrankungen leiden, wird empfohlen zuhause zu bleiben. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen mit einem erhöhten Risiko auf einen schweren Krankheitsverlauf leben.
  • Benutztes Material (Pinsel, Stifte, Werkzeug etc.) ist in jedem Fall nach Ende des Kurses mit warmem Wasser und handelsbüblichem Reinigungsmittel zu reinigen.

Raumhygiene:

  • Um den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50m in den Kursräumen zu gewährleisten, ist es notwendig, die Anordnung des Mobiliars (Tische, Stühle, Staffeleien, Werkstatt-Arbeitsplätzen) entsprechend zu ändern.
  • Gruppen- und Partnerarbeiten, die dem Mindestabstand zuwiderlaufen, sind nicht möglich!
  • ­Abhängig von der Größe der Kursräume muss die Zahl der Teilnehmenden begrenzt werden!
  • Alle Räumlichkeiten mit Kursbetrieb müssen regelmäßig und intensiv durch vollständiges Öffnen der Fenster gelüftet werden. Ist das komplette Öffnen von Fenstern zum Lüften nicht möglich, darf der entsprechende Raum nicht für den Kursbetrieb genutzt werden!
  • Die Infektiosität der Cornonaviren nimmt auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Die mechanische Reinigung von Oberflächen (Tische, Stühle, Türklinken, Waschbecken) mit üblichen Reinigungsmitteln in regelmäßigen Abständen ist laut RKI ausreichend.
  • Sollte eine Flächendesinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet werden, sollte diese generell als Wischdesinfektion mit einer kalten Lösung erfolgen.
  • Als Nachweis für die regelmäßige Flächenreinigung ist ein Reinigungsprotokoll für jeden Kursraum in Benutzung sowie die Gemeinschaftsflächen (Flure, Lichtschalter, Telefone, Treppen- und Handläufe, Türklinken, Waschgelegenheiten etc.) anzulegen und einzuhalten.
  • Im Sanitärbereich müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt werden.
  • Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen.
  • Der Bedarf an Desinfektions- und Reinigungsmitteln in den einzelnen Schulen ist regelmäßig zu prüfen. Ein ausreichender Vorrat ist verpflichtend.
  • In den Einrichtungsküchen und Kühlschränken sind keinerlei Lebensmittel zu lagern. Das Benutzen von Gemeinschaftsgeschirr (Tassen, Becher…) ist nicht gestattet. Es wird keine Verpflegung für die Kursteilnehmenden angeboten. Mitarbeitende und Kursteilnehmende dürfen lediglich eigene, mitgebrachte Getränke oder Vesper verzehren und eigenes Geschirr benutzen (Trinkflaschen etc.).

Wegeführung:

  • Jede Jugendkunstschule muss gewährleisten, dass sich Teilnehmende aus verschiedenen gleichzeitig stattfindenden Kursen nicht zu eng begegnen. Dafür ist ein leicht verständliches Wegeführungs-Konzept z.B. durch Markierungen auf dem Boden erforderlich.
  • Ein versetzter Kursbeginn mit entsprechend langen Pausen zwischen den Kursen kann eine ungewünschte Nichteinhaltung des 1,50m-Mindestabstandes verhindern.
  • Außerhalb der Kursräume (z.B. in Fluren, in sanitären Einrichtungen etc.) sind Mund-Nase-Masken von allen Anwesenden zu tragen. Die Leitungen der Jugendkunstschulen tragen Sorge dafür, dass ausreichend Masken vorhanden sind. Nach jeder Benutzung sind diese bei 90 Grad in der Maschine zu waschen. Nach Möglichkeit sollen eigene Masken mitgebracht werden.

Meldepflicht:

  • Aufgrund der Cornonavirus-Meldepflichtverordnung §8 und §36 des IfSG ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19-Fällen in Jugendkunstschulen dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich zu melden.
  • Eine lückenlos geführte Anwesenheitsliste ist verbindlich.

Die Jugendkunstschulleitungen sind für die Einhaltung der Hygiene-Richtlinien verantwortlich. Sie gelten bis auf weiteres in allen Häusern, die einen Kursbetrieb im Sinne der Angebote der Jugendkunstschulen Thüringen anbieten und Mitglied der LAG Jugendkunstschulen Thüringen e.V. sind.

Erfurt, Nordhausen, Gera, den 21. April 2020

Gez. Der Vorstand
(Andreas Jäckel, Martina Degenhart, Alexander Neugebauer)

 

 

Foto: unsplash.de
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